Gesetzgebung

Die Zentralstelle für Informatik, Mitgliedschaft und Beitragseinzug der Sozialversicherungsbeiträge mit der Bezeichnung „Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS)“ wurde 1974 vom Gesetzgeber gegründet und ist seit 1990 eine autonome öffentliche Einrichtung. Die CCSS untersteht der Aufsicht des Ministers für soziale Sicherheit und wird von einem Verwaltungsrat geleitet.

Das Sozialgesetzbuch regelt sowohl die Rechtsstellung als auch die Aufgaben der CCSS.

Auf der Website der luxemburgischen Sozialversicherungsträger www.secu.lu können das Sozialgesetzbuch, die entsprechenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie die Satzung angezeigt werden.

Außerdem werden die internationalen Instrumente im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit dokumentiert, wie sie von den Sozialversicherungsträgern unter der Aufsicht des Ministeriums für soziale Sicherheit angewendet werden, sowie die letzten im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg veröffentlichten Rechts- und Verwaltungsakte im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit.

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